Satzung

Satzung des Kunstverein Iserlohn

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Kunstverein Iserlohn und hat seinen Sitz in Iserlohn. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

§2 Zweck

1. Der Verein ist selbstlos tätig.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

3. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur für Iserlohn und Umgebung sowie Austausch und Verbreitung künstlerischen Gedankengutes.

4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch künstlerische Veranstaltungen, Seminare zu Kunsttheorien und künstlerischen Arbeitsweisen sowie Zusammenarbeit mit anderen Kunstvereinen.

§3 Mitgliedschaft

Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand abschließend.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende oder Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit. Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder sonstiger Umlagen im Rückstand ist. Voraussetzung ist, dass nach Absendung der zweiten Mahnung mehr als 2 Monate vergangen sind und das Mitglied über die drohende Streichung von der Mitgliederliste informiert wurde. Ein Mitglied kann auch dann von der Liste gestrichen werden, wenn in den oben genannten Fällen die Zustellung einer Mahnung nur deshalb nicht erfolgen konnte, weil der derzeitige Wohnort des Mitglieds unbekannt ist oder nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden kann.

§5 Beiträge

Mitglieder entrichten Jahresbeiträge. Die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass die Beiträge mittels Lastschriftverfahren eingezogen werden. Der Beitrag ist jeweils am 3. Werktag des neuen Kalenderjahres fällig. Neumitglieder überweisen den entsprechenden Teilbetrag anteilig mit Beginn des Beitrittsmonats zum Beginn der Mitgliedschaft auf das Vereinskonto. Der Vorstand kann im Einzelfall Beiträge stunden oder erlassen.

§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und einem Schatzmeister. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand kann Beisitzer mit besonderem Aufgabenbereich bestimmen, die jedoch nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.

§7 Mitgliederversammlung

Jedes Jahr findet, möglichst im ersten Quartal, die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich mit einer Ladungsfrist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die Einberufung von zwanzig Prozent der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Soll der Vereinszweck geändert werden, sind die Stimmen aller anwesenden Mitglieder sowie das schriftliche Einverständnis der abwesenden Mitglieder erforderlich. Die Tagesordnung kann durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung vor Beginn der Mitgliederversammlung geändert oder ergänzt werden. Wahlen können nur nach vorheriger Ankündigung in der zugesandten Tagesordnung unter Einhaltung der Frist von vier Wochen erfolgen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der beiden Stellvertreter geleitet. Sind auch diese verhindert oder wünscht die Mitgliederversammlung dies, kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter wählen. Ein Versammlungsleiter ist auch dann zu bestimmen, wenn ein neuer Vorstand gewählt werden soll. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 60% der Mitglieder anwesend sind. Sollten 60% nicht erreicht werden, wird den anwesenden Mitgliedern eine erneute Einladung ausgesprochen. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten ist die Beschlussfähigkeit in jedem Fall vorhanden. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Der Protokollführer ist von der Mitgliederversammlung zu wählen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.

§8 Rechnungsprüfung

Auf der Mitgliederversammlung sind zwei Rechnungsprüfer zu wählen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Rechnungsprüfer überprüfen die Kassen und Geschäfte des Vereins zumindest einmal im Geschäftsjahr und frühestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung. Über das Ergebnis ist auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.

§9 Geschäftsjahr und Verwendung der Mittel

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in §2 Nr. 2-4 dieser Satzung angegebenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln. Der Verein darf keine Kredite oder sonstige Verbindlichkeiten aufnehmen. Ausgaben sind grundsätzlich nur im Rahmen des Vereinsvermögens zu veranlassen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Iserlohn zur Verwendung für gemeinnützige kulturelle Zwecke.

Die Satzung wurde am 19. August 2009 in Iserlohn von der Gründerversammlung beschlossen.

Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder und erklären gleichzeitig den Eintritt in den Kunstverein Iserlohn: Karl-Otto Weinreich, Liane Senf, Ulrike Bremer, Richard Sekulla, Dr. Renate Siefer, Thomas Pütter, Dr. Rüdiger Meiß, Sigrid Neumann, Esther Costa-Lopez.